StaRUG: Risikomanagement als gesetzliche Pflicht. Wie kann Boniforce Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen?

Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen  ) das seit 2021 in Deutschland gilt, stellt hohe Anforderungen an das Risikomanagement von Unternehmen. Für Geschäftsführer bedeutet dies eine große Verantwortung, denn die Missachtung der Pflichten kann zur persönlichen Haftung führen. Hier setzt Boniforce an: Die Plattform unterstützt Unternehmen umfassend dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu managen. Mit maßgeschneiderten Tools und Beratungsleistungen sorgt Boniforce dafür, dass der Mittelstand die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die persönliche Haftung der Geschäftsführer minimiert wird.

Boniforce ist nicht nur ein Werkzeug, sondern ein Partner, der Unternehmen in die Lage versetzt, proaktiv zu handeln. Dies ist besonders wichtig, da StaRUG von Unternehmen verlangt, Krisenpotenziale frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Boniforce hilft bei der Bewältigung dieser Herausforderungen mit praxiserprobten Lösungen, die speziell auf die Bedürfnisse des Mittelstands zugeschnitten sind. So können Geschäftsführer sicherstellen, dass ihr Unternehmen nicht nur gesetzeskonform ist, sondern auch vor unerwarteten Risiken geschützt bleibt.

Ihre Anwendung kann daher nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten helfen, sondern auch den Fortbestand des Unternehmens sichern und die persönliche Haftung der Unternehmensleitung erheblich reduzieren. Dies ist in der heutigen, immer komplexer werdenden Geschäftswelt von unschätzbarem Wert.

Ergänzung: Die Relevanz der StaRUG-Paragraphen und Boniforce’s Unterstützung

Das StaRUG, insbesondere die Paragraphen 1 und 2, betonen die Notwendigkeit eines soliden Risikomanagements und die Verantwortung der Geschäftsleitung. Boniforce bietet genau die Unterstützung, die KMU benötigen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. So hilft die Plattform beispielsweise bei der Implementierung eines effektiven Krisenfrüherkennungssystems, wie es § 1 StaRUG fordert. Zudem unterstützt Boniforce Unternehmen dabei, die Risiken, die den Fortbestand gefährden könnten, gemäß § 2 StaRUG systematisch zu identifizieren und zu steuern.

Die Plattform minimiert das Risiko einer persönlichen Haftung, wie sie im Zusammenhang mit § 43 GmbHG für Geschäftsführer besteht, indem sie sicherstellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt werden. Durch den Einsatz von Boniforce können Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig widerstandsfähiger und erfolgreicher agieren. Boniforce ist damit mehr als eine Softwarelösung – es ist ein strategischer Partner für die Zukunftssicherung jedes mittelständischen Unternehmens.

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Quelle:

 Gesetzestext zu StaRUG