Warenkreditversicherung Selbstprüfungsrechner
Ermitteln Sie die optimale Selbstprüfungsgrenze für Ihre Branche und durchschnittliche Forderungshöhe.
Insolvenzraten basierend auf Daten des Creditsafe Branchen Monitors (ohne Gewähr – 03.2025)
📌 Die Selbstprüfungsgrenze Warenkreditversicherung – Grundlagen und Bedeutung
Die Selbstprüfungsgrenze stellt ein zentrales Element in der Warenkreditversicherung dar. Der Versicherer gibt Ihnen dabei einen Spielraum – quasi ein Limit, bis zu dem Sie eigenständig entscheiden können, welchen Kunden Sie Waren auf Rechnung liefern.
In der Branche hört man oft Begriffe wie „Antragsgrenze“ oder „Anbietungsgrenze“ dafür. Wer’s genau wissen will: In den Versicherungsbedingungen der R+V steht’s schwarz auf weiß.
💡 Was bedeutet das für Ihren Geschäftsalltag?
Ganz einfach: Sie können innerhalb dieses Rahmens selbst entscheiden, welchem Kunden Sie vertrauen. Kein lästiges Nachfragen beim Versicherer, kein Warten auf grünes Licht. So bleibt Ihr Alltagsgeschäft im Fluss, und der Papierkram hält sich in Grenzen.
Was ist die Selbstprüfungsgrenze?
Die Selbstprüfungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem du eigenverantwortlich entscheiden kannst, ob du das Risiko eines Zahlungsausfalls – also das Risiko, dass ein Kunde deine Rechnung nicht bezahlt – selbst trägst. Unterhalb dieses Betrags führst du die notwendige Prüfung bzw. das Risikomanagement selbst durch, ohne die Versicherung einzubeziehen. Sobald der Rechnungsbetrag diese Grenze überschreitet, bist du verpflichtet, deine Versicherung einzuschalten, um das zusätzliche Risiko abzusichern.
Schritt-für-Schritt-Erklärung:
- Definition der Selbstprüfungsgrenze: Die Selbstprüfungsgrenze legt den Höchstbetrag fest, bei dem du das Risiko (beispielsweise eines Zahlungsausfalls) eigenständig trägst. Das heißt, wenn der Rechnungsbetrag unterhalb dieser Grenze liegt, entscheidest du selbst, ob du das Risiko übernimmst.
- Eigenverantwortliche Risikoübernahme: Liegt die Rechnung unterhalb der Selbstprüfungsgrenze, musst du nicht erst deine Versicherung kontaktieren. Du prüfst den Vorgang und trägst das Risiko allein – dies wird auch als „Selbstprüfung“ bezeichnet.
- Einschaltung der Versicherung: Überschreitet der Rechnungsbetrag die Selbstprüfungsgrenze, ist es erforderlich, die Versicherung ins Boot zu holen. So wird das höhere Risiko, das bei größeren Beträgen entsteht, nicht ausschließlich auf dir lasten.
Beispiel zum Mitnehmen:
- Deine Selbstprüfungsgrenze liegt bei 20.000 €.
- Eine Rechnung über 15.000 €? Du entscheidest selbst, ob du das Risiko eingehst.
- Eine Rechnung über 25.000 €? Du musst die Versicherung fragen, ob sie das absichert.
So einfach ist das – es geht darum, wer bei welchem Betrag das Risiko trägt: du oder die Versicherung.
Warum ist das wichtig?
Die Höhe der Selbstprüfungsgrenze hängt davon ab, wie riskant dein Geschäft ist. Zwei Dinge spielen eine Rolle:
- Wie hoch sind deine Rechnungen im Durchschnitt? Das gibt eine Orientierung, welche Beträge für dich normal sind.
- Wie viele Kunden in deiner Branche gehen pleite? Das nennt man Insolvenzrate – je höher sie ist, desto riskanter ist es.
So hängt das zusammen:
- Wenig Risiko (niedrige Insolvenzrate): Wenn in deiner Branche kaum jemand pleitegeht, kannst du mehr Risiko selbst tragen. Deine Selbstprüfungsgrenze kann also höher sein.
- Hohes Risiko (hohe Insolvenzrate): Wenn viele insolvent werden, solltest du vorsichtiger sein. Dann sollte die Grenze niedriger sein, damit die Versicherung eher einspringt.
Beispiel:
- In einer sicheren Branche (z. B. Insolvenzrate 0,07%) könntest du eine Grenze von 37.500 € haben.
- In einer riskanten Branche (z. B. Insolvenzrate 1,60%) wäre vielleicht 22.500 € besser.
Wie erklärst du das in Verhandlungen?
Du kannst das ganz locker und klar rüberbringen. Hier ein Trick: Vergleiche es mit etwas Alltäglichem, z. B. einer Autoversicherung.
Vergleich: „Die Selbstprüfungsgrenze ist wie eine Selbstbeteiligung beim Auto. In einer sicheren Gegend nimmst du eine höhere Selbstbeteiligung, weil wenig passiert. In einer gefährlichen Gegend wählst du eine niedrige, damit die Versicherung mehr übernimmt. Genauso ist es hier: Bei wenig Risiko kann ich mehr selbst tragen, bei viel Risiko brauche ich mehr Schutz.“
Dann bringst du deine Argumente:
- Zeig, dass du Bescheid weißt: „In meiner Branche liegt die Insolvenzrate bei nur 0,29%. Das heißt, das Risiko ist klein, und ich kann mir eine höhere Grenze leisten.“
- Mach es konkret: „Meine Rechnungen liegen im Schnitt bei 15.000 €. Bei der niedrigen Insolvenzrate schlage ich eine Selbstprüfungsgrenze von 34.500 € vor.“
- Betone den Vorteil: „Mit einer höheren Grenze kann ich im Alltag schneller entscheiden, ohne immer die Versicherung zu fragen. Das spart uns allen Zeit.“
Beispiel-Satz für die Verhandlung
„Schauen Sie, in meiner Branche gehen nur 0,29% der Unternehmen pleite, und meine Rechnungen liegen bei etwa 15.000 € im Schnitt. Eine Selbstprüfungsgrenze von 34.500 € passt da perfekt – ich habe genug Flexibilität, und bei größeren Risiken greift die Versicherung ein.“
Kurz und knackig zusammengefasst
- Die Selbstprüfungsgrenze ist dein Spielraum: Bis dahin entscheidest du selbst, darüber hinaus hilft die Versicherung.
- Bei wenig Risiko (niedrige Insolvenzrate) kann sie höher sein, bei viel Risiko (hohe Insolvenzrate) niedriger.
- In Verhandlungen erklärst du das mit einem Beispiel (z. B. Autoversicherung) und nutzt Daten aus deiner Branche, um deine Wunschgrenze zu begründen.
🔔 Wichtiger Tipp: Klären Sie die Bedingungen mit Ihrer Versicherung
🛡️ Schutz vor Forderungsausfällen
Für den Forderungsschutz müssen allerdings ein paar Hausaufgaben gemacht werden. Versicherer sichern nicht blind ab – typischerweise verlangen sie mindestens eines der folgenden Kriterien:
✅ Positive Zahlungserfahrung
Der Kunde hat in den letzten zwölf Monaten bereits einen bestimmten Mindestumsatz getätigt und seine Zahlungen pünktlich oder innerhalb einer festgelegten Toleranzfrist geleistet.
📊 Qualifizierte Bonitätsauskunft
Alternativ können Sie eine aktuelle Bonitätsauskunft einer anerkannten Auskunftei vorlegen, die keine negativen Hinweise enthält und den Kunden als kreditwürdig einstuft.